Die deutsche, antifaschistische Aktivistin Maja T. ist am 4. Februar von einem Budapester Gericht wegen versuchter lebensbedrohender Körperverletzung sowie Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung zu acht Jahren Haft verurteilt worden. Das Gericht hielt es für erwiesen, dass Maja T. im Februar 2023 an einem Angriff auf Rechtsextremisten in Ungarn beteiligt war.
Der Fall zeigt exemplarisch, wie Neonazis, die rechtsextreme ungarische Regierung Viktor Orbáns, die gleichgeschaltete ungarische Justiz, die Trump-Administration und deutsche Behörden, Gerichte, Medien und Politiker eng zusammenarbeiten, um Antifaschisten und Linke zu verfolgen und demokratische Rechte zu beseitigen. Die vielbeschworene „Brandmauer“ gegen rechts, die offizielle Kritik an Orbáns autoritärer Herrschaft und die Rechtsstaatsverfahren der EU gegen Ungarn erweisen sich dabei als reine Augenwischerei.
Das Verfahren gegen Maja T. war von A bis Z ein Schauprozess, der jedem rechtsstaatlichem Verfahren Hohn spricht. Das begann mit der illegalen Auslieferung der deutschen Staatsbürgerin in einer Nacht- und Nebelaktion und setzte sich mit der monatelangen unerträglichen Isolationshaft, der Einmischung Viktor Orbáns und Donald Trumps und einem Prozess fort, der eine reine Farce war. Trotzdem begrüßten Mitglieder der deutschen Regierung ausdrücklich die drakonische Strafe.
Der Anlass: ein Neonazi-Treffen
Als Anlass für den Schauprozess gegen Maja T. diente ein Neonazi-Treffen, das am sogenannten „Tag der Ehre“ in der ungarischen Hauptstadt stattfand. Hier versammelten sich vom 10. bis 12. Februar 2023 rund 2.000 Neonazis aus ganz Europa. Der Tag dient dem „Gedenken“ an den gescheiterten Ausbruchsversuch deutscher Wehrmachts- und mit ihr verbündeter ungarischer Truppen aus dem von der Roten Armee belagerten Budapest kurz vor Ende des Krieges 1945.
Er wurde seit 1997 zunächst von der Ungarischen Nationalen Front veranstaltet, seit 2003 organisiert der ungarische Ableger des faschistischen Netzwerks Blood and Honor die Veranstaltung. Jedes Jahr versammeln sich faschistische Gruppen aus ganz Europa in Budapest, um ihrer Nazi-Vorbilder zu gedenken. Im letzten Jahr beteiligten sich aus Deutschland Mitglieder der Neonazi-Parteien „Der III. Weg“, „Die Rechte“ und „Freie Sachsen“.
2023 untersagte das ungarische Innenministerium alle Veranstaltungen zum Tag der Ehre, das Verbot wurde von den Behörden aber nicht durchgesetzt. Die zentrale Veranstaltung fand nicht wie zuvor üblich auf der Budaer Burg im touristischen Stadtzentrum, sondern in einem nahegelegenen Waldstück statt. Trotz des Verbots konnten die Teilnehmer ungestört Hakenkreuzfahnen und SS-Symbole zeigen. Die Demonstration wurde kurzerhand als „Wanderung“ deklariert und unterlag damit keinen Einschränkungen.
Die „Wanderung“ wurde von höchsten staatlichen Stellen unterstützt. Sie wurde vom Verein „Heimatland und Tourismus“ organisiert, der üppige staatliche Fördergelder erhält. Dem Verein steht Zoltán Moys vor. Moys ist der Schwiegersohn von Sándor Lezsák, dem Vizepräsidenten des ungarischen Parlaments und engen Vertrauten von Regierungschef Orbán. Dies ist nur eine der zahllosen Verbindungen der Regierungspartei mit der extremen Rechten.
Es ist bezeichnend, dass keiner der Teilnehmer von der Polizei verhaftet wurde. Diese ging stattdessen massiv gegen Gegendemonstranten vor. Bereits in den Vorjahren waren mehrere Gegendemonstranten festgenommen worden. Das gipfelte 2023 in der großangelegten Festnahme und Anklage gegen mehrere Antifaschisten.
In diesem Jahr sind sämtliche Demonstrationen und Kundgebungen gegen den Tag der Ehre in Budapest verboten. Auch Demonstrationen gegen das Verbot sind nicht erlaubt. Der Protest gegen Neonazis und Faschismus gilt damit offiziell als „Demonstration zur Unterstützung terroristischer Gruppen“. Die Grundlage dafür legten Orbán und US-Präsident Trump, als sie die sogenannte „Antifa-Ost“, der auch Maja T. zugerechnet wird, als „Terrororganisation“ einstuften.
Auch die italienische Antifaschistin Ilaria Salis wurde in Budapest unter ähnlichen Bedingungen interniert. Sie ist nur wieder frei, weil sie 2024 ins EU-Parlament gewählt wurde und damit Immunität genießt.
Die Einstufung der „Antifa-Ost“ als Terrororganisation hat auch Folgen für zahlreiche andere antifaschistischen und sozialistischen Organisationen. Mehrere Banken in Deutschland benutzten sie als Vorwand, um ihnen die Konten zu sperren. Zuletzt wurden dem Bund der Antifaschistinnen und Antifaschisten (VVN-BDA), der zum Protest gegen den „Tag der Ehre“ aufruft, von der Postbank ohne Begründung die Konten gekündigt.
Die Auslieferung: rechtswidrig
Der Prozess gegen Maja T. hätte in dieser Form gar nicht stattfinden dürfen. Schon ihre Auslieferung nach Ungarn im Juni 2024 war grob rechtswidrig.
Am 27. Juni hatte das Kammergericht Berlin der Auslieferung zugestimmt, und noch am selben Tag wurde Maja T. in einer Nacht- und Nebelaktion von Dresden per Hubschrauber nach Österreich geflogen und an der Grenze den ungarischen Behörden übergeben. Dies geschah derart eilig, um einer einstweiligen Anordnung des Bundesverfassungsgerichts zuvorzukommen, das die Auslieferung am 28. Juni untersagte.
Im Februar 2025 erklärte das Bundesverfassungsgericht im Hauptsacheverfahren die Auslieferung von Maja T. für rechtswidrig. Das Kammergericht, das die Auslieferung genehmigt hatte, sei seiner Pflicht zur vollständigen Aufklärung des für die Überstellung erheblichen Sachverhalts nicht hinreichend gerecht geworden, befand das Gericht. Das Kammergericht habe seine Pflicht verletzt, die Haftumstände, die Maja T. in Ungarn erwarteten, aufzuklären, bevor es die Auslieferung genehmigte.
Maja Ts. Verteidiger hatten die unmenschlichen Haftbedingungen in Ungarn vor dem Kammergericht als Auslieferungshindernis geltend gemacht und sich dabei auf eidesstattliche Versicherungen von Personen berufen, die in ungarischen Haftanstalten gesessen hatten, und Berichte des Europäischen Komitees zur Verhütung von Folter sowie der Nichtregierungsorganisation Hungarian Helsinki Committee vorgelegt. Maja T. musste zudem als non-binäre Person in Ungarn, wo Queerfeindlichkeit offizielle Staatsdoktrin ist, mit besonderen Schikanen und Diskriminierung rechnen.
Das Kammergericht stützte sein Urteil allein auf Zusicherungen des ungarischen Justizministeriums, das fälschlicherweise behauptete, Ungarn habe sich den Regeln der EU unterworfen und es seien keine gewaltsamen oder sonstigen Übergriffe bekannt, die mit der Geschlechtsidentität der betroffenen Person in Verbindung stünden. Eine einzelfallbezogene und völkerrechtlich verbindliche Weisung hielt das Gericht dagegen nicht für nötig.
Maja T.s Haftbedingungen in Ungarn waren entsprechend katastrophal. Sie wurde in Isolationshaft gesteckt und ständig videoüberwacht. Verpflegung und hygienische Umstände waren menschenunwürdig, die Zelle war von Ungeziefer befallen. Die Haftbedingungen waren derart extrem, dass Maja T. sich im Sommer 2025 entschied, in einen 40-tägigen Hungerstreik zu treten.
„Hier in Ungarn bin ich in Isolationshaft lebendig begraben“, erklärte sie schriftlich. Der Hungerstreik war ein letzter Versuch, ein rechtsstaatliches Gerichtsverfahren zu erhalten und nach Deutschland überstellt zu werden.
Der Prozess: eine Farce
Der Prozess vor dem Budapester Gericht war eine Farce. Die Staatsanwaltschaft forderte ursprünglich 24 Jahre Gefängnis zur „Abschreckung“, die Verteidigung einen Freispruch. Das Gericht musste selbst eingestehen, dass es keine Zeugen und keine Beweise für eine Tatbeteiligung der Angeklagten gibt. Das Urteil stützte sich lediglich auf Aufnahmen einer Sicherheitskamera, auf der die Angeklagte in der Nähe des Tatorts zu sehen sein soll.
Vor Gericht sagten vier Zeugen aus, dass sie Maja T. nicht unter den Angreifern erkannt hätten. Die Staatsanwaltschaft erklärte, dass eine Person mit roter Mütze auf der Video-Aufnahme einer Sicherheitskamera die Angeklagte sei. Das ließ sich aber nicht nachvollziehen. Außerdem zeigen die Aufnahmen, wie diese Person am Tatgeschehen vorbeigeht, zurückkehrt und sich anschließend vom Tatort entfernt, also in keinerlei Weise an der Tat beteiligt ist.
Sven Richwin, der deutsche Anwalt von Maja T., bezeichnete das ganze Verfahren als „Inszenierung“. Die Angeklagte stand praktisch allein vor dem Richter, während der Verteidiger am anderen Ende des Raums sitzen musste. So gab es keine Möglichkeit, sich abzusprechen. Darüber hinaus waren zu Prozessbeginn große Teile der Akte nicht in übersetzter Form für die Verteidigung vorhanden, während die Staatsanwaltschaft deutsche Berichte bereits übersetzt hatte. Auch zum verkündeten Strafmaß gab es keine Erklärung.
Wie es nach diesem Urteil weiter geht, ist noch unklar. Sowohl die Verteidigung als auch die Staatsanwaltschaft haben angekündigt, in Berufung zu gehen. Die Aufnahme eines Berufungsverfahrens könnte bis zu einem halben Jahr dauern, in denen Maja T. weiterhin den unerträglichen Haftbedingungen ausgesetzt ist.
Das Urteil: Propaganda für Rechtsextreme
Das Urteil löste große Empörung aus. Es ist seit langem bekannt, dass sich der ungarische Regierungschef Orbán für ein hartes Urteil im Prozess ausgesprochen hat. Angesichts sinkender Umfragewerte vor den anstehenden Wahlen versucht Orbán damit gezielt, seine schmale rechtsextreme Basis zu mobilisieren. Gegenwärtig liegt das Oppositionsbündnis in Umfragen rund 7 Prozentpunkte vor der regierenden Fidesz-KDNP von Orbán. Die Wahlen finden am 12. April statt.
Seit Orbáns Regierungsantritt vor 15 Jahren kann von einer unabhängigen Justiz in Ungarn nicht mehr die Rede sein. Nahezu sämtliche Schlüsselpositionen sind mit regierungstreuen Personen besetzt, die nicht selten einen rechten oder offen faschistischen Hintergrund haben. Der EU-Rechtsstaatlichkeitsbericht 2025 hebt gravierende und dauerhafte Defizite in den Bereichen Justizunabhängigkeit, Korruptionsbekämpfung und Medienfreiheit hervor.
Zuletzt wünschte Donald Trump Orbán Erfolg bei den Wahlen, nannte ihn einen wahren Freund und lobte ausdrücklich seine harte Haltung in Fragen der Migration. US-Außenminister Marco Rubio ist von der Münchner Sicherheitskonferenz nach Ungarn weitergereist, um Orbán zu unterstützen. Trump hatte bereits im Januar angekündigt, Ungarn noch vor den Wahlen zu besuchen.
Im Januar hatte Orbán auf X ein Kampagnenvideo veröffentlicht, in dem ihn europäische Rechtsextreme unterstützen, darunter die italienische Regierungschefin Giorgia Meloni, Marine Le Pen aus Frankreich, Alice Weidel von der deutschen AfD, Herbert Kickl von der österreichischen FPÖ sowie der israelische Regierungschef und Kriegsverbrecher Benjamin Netanyahu.
In diesem Zusammenhang muss die Zustimmung deutscher Regierungsvertreter zu dem Urteil gesehen werden.
Außenminister Johann Wadepuhl (CDU) erklärte: „Das ist ein nicht rechtskräftiges Urteil in einem EU-Land. Und das respektieren wir“. Das Auswärtige Amt betonte ebenfalls, es nehme das Urteil zur Kenntnis und „respektiere die Zuständigkeit der ungarischen Justiz“. Zur Frage einer möglichen Überstellung von Maja T. nach Deutschland äußerte sich das Ministerium nicht. Das Auswärtige Amt hat seit der rechtswidrigen Auslieferung keinen Finger gerührt, um die Haftbedingungen zu verbessern, geschweige denn eine Rückführung zu veranlassen.
Noch offener verteidigte Innenminister Alexander Dobrindt (CSU) das Urteil. Gegenüber dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND) sagte er: „Da haben schwerste Körperverletzungen stattgefunden. Eine Person erlitt einen Schädelbruch. Das muss zu einer Verurteilung führen.“ Damit steht Dobrindt auf einer Linie mit der rechtsextremen AfD, die das Urteil ebenfalls begrüßte.
Der gesamte Fall zeigt, wie eng deutsche Regierungspolitiker, Behörden und Gerichte mit Rechtsextremen auf der ganzen Welt zusammenarbeiten, um Antifaschisten und Linke zu verfolgen. Schon der Fall Lina E. hatte gezeigt, wie Regierung und Sicherheitsbehörden im Namen des Kampfs gegen „Linksextremismus“ jede Opposition gegen ihre rechte Politik mit voller Härte verfolgen, während Rechtsextreme mit Samthandschuhen angefasst oder gedeckt werden.
Der Grund dafür ist nicht einfach die rechte Gesinnung individueller Politiker oder Richter. Die Rückkehr Deutschlands zu Großmachtpolitik und Militarismus und die damit verbundenen sozialen Angriffe erfordern autoritäre und faschistische Herrschaftsmethoden.
