Am Montag wies ein Bundesrichter die Klagen gegen den ehemaligen Präsidenten Donald Trump ab, die sich auf die gewaltsamen Polizeiübergriffe vom 1. Juni 2020 am Lafayette-Park bezogen. Es ging darum, ob Trump die Polizei angewiesen habe, die verfassungsmäßigen Rechte friedlicher Demonstranten und Medienvertreter zu verletzen.
Die American Civil Liberties Union, die Black Lives Matter-Bewegung und andere Organisationen hatten Klage eingereicht. Ihnen zufolge hatten Trump, der damalige Generalstaatsanwalt William Barr und weitere Vertreter von Polizei und Bundesbehörden an diesem Tag die Rechte der Demonstranten nach dem Ersten Verfassungszusatz verletzt. Die Trump-Administration habe sich mit der Polizei verschworen, so die Klage, um die Demonstranten bis 19 Uhr gewaltsam aus dem Lafayette-Park zu entfernen. Auf diese Zeit war eine Sperrstunde gesetzt, um Trump freien Zugang zu der St. Johns Episkopalkirche im Norden es Parks zu verschaffen, wo er mit der Bibel in der Hand für Fotografen posieren wollte.
Die Biden-Administration hat Partei für die damalige Trump-Mannschaft ergriffen und angeordnet, den Fall niederzuschlagen.
In ihrem 51-seitigen Urteil hat Richterin Dabney Friedrich vom amerikanischen Bezirksgericht von Columbia die Ansprüche der Kläger abgewiesen. Sie schrieb, dass keine Aufnahmen oder eindeutige schriftliche Aussagen darüber existierten und es deshalb dem Gericht „einfach zu spekulativ“ sei, von einer geplanten und durchgeführten Verschwörung auszugehen. Sie sei nicht in der Lage, zu beurteilen, ob der Polizeiangriff auf die friedlichen Demonstranten gerechtfertigt gewesen sei oder nicht. Friedrich wies in ihrem Urteil auch darauf hin, dass die hochrangigen Bundesbeamten Barr und Trump damals bezüglich eines zivilen Rechtsstreits Immunität genössen.
Zu ihrer Entscheidung über den „spekulativen“ Charakter der Klage schrieb Friedrich: „In diesem vorläufigen Stadium, ohne eine faktische Aufzeichnung, stützen sich die Entscheidungen des Gerichts ausschließlich auf die Behauptungen der Beschwerdeführer. Solange keine der beiden Parteien die Möglichkeit zur Beweisaufnahme hatte, wäre es für das Gericht verfrüht, irgendwelche Schlussfolgerungen darüber zu ziehen, warum Lafayette Square am 1. Juni geräumt wurde, oder ob die Handlungen der Ordnungshüter gerechtfertigt waren.“
Friedrich behauptete, dass es „offensichtliche alternative Erklärung[en]“ dafür gebe, warum der Lafayette-Park von der Polizei geräumt wurde, und auch die potentielle Gewalt von Demonstranten gehöre dazu. Infolgedessen entschied sie, die Klage niederzuschlagen.
Auf diese Entscheidung antwortete Scott Michelman, Anwalt der ACLU: „Das heutige Urteil gibt der Bundesregierung im Wesentlichen grünes Licht für die Anwendung von Gewalt, einschließlich tödlicher Gewalt, gegen Demonstranten, solange Bundesbeamte behaupten, sie schützten die nationale Sicherheit.“
Friedrich ist keine neutrale Schiedsrichterin. Sie diente drei Jahre lang als Beraterin der Regierung von George W. Bush und vertrat in dieser Zeit die Position, dass die Regierung ein „klares“ Recht habe, amerikanische Bürger als feindliche Kämpfer einzusperren. Sie war es auch, die die Bedingungen für Gefangene im „Krieg gegen den Terror“ mit den Worten beschrieb: „Es ist das Beste, was ein Land jemals für Personen bereitstellte, die gegen dieses Land zu den Waffen gegriffen hatten.“ Friedrich wurde von Obama in die Sentencing Commission berufen und dann 2017 von Trump für eine Position am Bezirksgericht von Washington, D.C., nominiert.
Der Wahrheitsgehalt der „Behauptungen“, die die Kläger angeführt hatten, ist für jeden, der sich das Video der Geschehnisse anschaut, sonnenklar. Niemand kann die Tatsache bestreiten, dass Bereitschafts- und Bundespolizisten friedliche Demonstranten aus heiterem Himmel gewaltsam angriffen. Die Bilder davon gingen um die ganze Welt. Sie zeigen Demonstranten, die flüchten und nach Luft schnappen, während die Polizei auf sie einprügelt und sie mit Reizgas besprüht.
Der Lafayette-Park wurde geräumt, während Trump eine Rede im Rosengarten hielt, in der er ankündigte, dass er Truppen in Washington D.C. zusammenziehen werde. Trump erklärte sich selbst zum „Präsidenten von Recht und Ordnung“ und drohte, er werde sich auf das Aufstandsgesetz berufen, um das Militär in den gesamten Vereinigten Staaten in den Innenstädten einzusetzen. Die Massenproteste gegen Polizeigewalt, die auf den Mord an George Floyd am 25. Mai 2020 folgten, bezeichnete Trump als „inländischen Terrorismus“.
Das heißt, dass die hochrangigen Beamten in der Trump-Regierung sich nicht nur gegen die demokratischen Rechte der Demonstranten im Lafayette-Park verschworen. Sie waren auch entschlossen, die Verfassung zu stürzen, eine Präsidialdiktatur zu errichten und die demokratischen Rechte aller Amerikaner abzuschaffen.
Am Morgen der Aktion im Lafayette-Park hielt Trump eine Telefonkonferenz mit Gouverneuren ab, in der er warnte, die Proteste gegen Polizeigewalt seien „eine Bewegung, und wenn Sie sie nicht niederschlagen, wird sie immer schlimmer werden. Ihr müsst sie unter Kontrolle bekommen.“ Generalstaatsanwalt Barr unterstützte Trump bei diesem Anruf, und er sagte den Gouverneuren: „Wir müssen die Straßen kontrollieren“, und das werde „eine starke Präsenz“ erfordern.
Die brutale Aktion in Washington D.C., die nur Stunden später stattfand und live im nationalen Fernsehen übertragen wurde, sollte demonstrieren, was die Regierung für das ganze Land vorhatte.
Später zeigte sich, dass Trump sich damals auch gerne auf das Aufstandsgesetz berufen hätte, und dass der einzige Grund, warum er es nicht tat, das Zögern eines Teils der militärischen Führung war. Diese befürchtete, dass eine solch offene Aufhebung demokratischer Rechte verfrüht sei und eine soziale Explosion auslösen könnte.
Ebenso bedeutsam wie die Entscheidung von Richter Friedrich ist die Position der Biden-Administration. Im Vorfeld der Entscheidung argumentierte das Justizministerium von Präsident Joe Biden im Namen der Beklagten, also von Trump, dass die Klage abgewiesen werden sollte. Die Regierung argumentierte, weil Trump heute nicht mehr im Amt sei, sei die Klage gegenstandslos. Die Anwälte der Administration argumentierten auch, dass die Räumung des Parks aus Gründen der Sicherheit des Präsidenten gerechtfertigt gewesen sei. Damit behaupten sie im Wesentlichen, dass eine nicht vorhandene Bedrohung für die Sicherheit des Präsidenten ausreicht, um die verfassungsmäßigen Rechte sämtlicher Beteiligten außer Kraft zu setzen.
Was die Medien betrifft, so haben sie die Entscheidung der Richterin weitgehend ignoriert. Die New York Times veröffentlichte einen oberflächlichen Artikel von nicht mehr als neun Absätzen, der nichts über den politischen Kontext von Trumps Vorgehen sagte, geschweige denn auf seine Rede im Rosengarten oder seine Drohung einging, den Insurrection Act anzurufen. Die Washington Post veröffentlichte eine längere Analyse, die sich allerdings ebenfalls nicht auf die Rede im Rosengarten bezog. Was die Fernsehnachrichtensender betrifft, so wurde über die Entscheidung nicht einmal berichtet.
Die Rolle der Demokraten bestand während der gesamten Trump-Administration und auch seither darin, den weitreichenden Angriff auf die demokratischen Rechte zu vertuschen. Das trifft auch auf die faschistische Verschwörung zur Entführung der demokratischen Gouverneure von Michigan und Virginia zu, die Trump durch Aufrufe wie „Befreit Michigan!“ ermutigte, und es trifft vor allem auf die Pandemie-Politik zu.
Die antidemokratische Verschwörung gipfelte in dem faschistischen Putschversuch vom 6. Januar, der darauf abzielte, die Bestätigung der Wahlergebnisse 2020 aufzuhalten und die Machtübergabe zu verhindern. Bis heute unterdrücken die Demokraten und die Medien die laufenden Enthüllungen über die Komplizenschaft von Militär und Polizei bei diesem Putschversuch. Biden vertritt im Wesentlichen die Linie, dass es notwendig sei, im Zweiparteiensystem im Namen der „Einheit“ mit Trumps republikanischen Mitverschwörern weiter zusammenzuarbeiten.
Die Intervention der Biden-Administration im Fall Lafayette Square ist eine weitere Bestätigung dafür, dass niemand innerhalb der herrschenden Klasse die demokratischen Rechte verteidigt. Vor Gericht plädieren beide reaktionären Fraktionen der herrschenden Klasse für das Recht, gegen die innenpolitische Opposition staatliche Gewalt einzusetzen.