Innenministerin Nancy Faeser will heimliche Wohnungsdurchsuchungen und Fotofahndung im Internet legalisieren

Zwei Gesetzesvorhaben, die im Bundesinnenministerium (BMI) ausgearbeitet worden sind, sollen das Bundeskriminalamt (BKA) und die Bundespolizei mit neuen Vollmachten ausstatten. Sie bedeuten einen Meilenstein in der Errichtung eines totalitären Polizeistaates.

Bundesinnenministerin Nancy Faeser [Photo by Raimond Spekking / Wikimedia / CC BY-SA 4.0]

Als offizieller Anlass für das neue BKA-Gesetz wird vom BMI die „Umsetzung der EU-Richtlinie zum Datenaustausch zwischen den Polizeibehörden“ der verschiedenen EU-Länder genannt. Doch der 80-seitige Gesetzentwurf, den www.netzpolitik.org im vollständigen Wortlaut veröffentlicht hat, sieht noch weit mehr Maßnahmen vor als „nur“ diesen gigantischen Austausch von Daten innerhalb der EU.

Die drei wichtigsten Neuerungen sind erstens die Befugnis des BKA, in private Wohnungen einzubrechen und dort in Computergeräten Staatstrojaner einzupflanzen; zweitens die Erlaubnis, der Polizeibehörde vorliegende biometrische Fotos von Personen mit Fotos oder Videoschnipseln aus dem Internet und den Sozialen Medien wie Facebook, X, Instagram, Tik-Tok abzugleichen; drittens die Vollmacht zur Auswertung der auf diese Weise erfassten oder in riesigen Datenbanken der Behörden bereits vorhandenen Daten durch KI-gestützte Instrumente.

Es handelt sich um ein BKA-Ermächtigungsgesetz, wie eine Betrachtung im Detail zeigen wird, und setzt den großen Komplex von Polizei- und Geheimdienstgesetzen fort, den die Große Koalition aus CDU/CSU und SPD im Sommer 2021, kurz vor ihrer Abwahl, verabschiedet hatte.

1. Heimlicher Einbruch in Wohnungen zum Einpflanzen von Staatstrojanern

Den Beamten des BKA soll es künftig erlaubt sein, heimlich in die Wohnungen von deutschen und ausländischen Bürgern einzubrechen, sie „verdeckt“ zu durchwühlen und auf Computergeräten und Smartphones Staatstrojaner zu implementieren, ohne dass von dem Eigentümer eine Straftat begangen worden oder ein Ermittlungsverfahren gegen ihn anhängig ist.

Allein der Verdacht, dass bei dem Wohnungseigentümer oder Mitbewohnern eine „verfassungsfeindliche Gesinnung“ vorliegen oder von ihm eine terroristische oder eine andere schwerwiegende Straftat wie „Extremismus“ in Erwägung gezogen werden könnte, soll reichen, um den Einbruch zu legitimieren.

Aus Sicht des BMI ist dies notwendig geworden, weil das Absaugen von privaten Daten durch Online-Durchsuchungen, bei denen Staatstrojaner über das Internet in Smartphones und Computergeräten eingeschleust werden, sich als „nicht praktisch“ erwiesen hat. Die heutigen, auf dem Markt zu erstehenden mächtigen Antivirenprogramme und die Anonymisierung von Bewegungen im Internet durch entsprechende Spezialbrowser wie TOR sind zu große Hindernisse für einen polizeilichen Zugriff via Internet. Daher der „praktischere“ Griff zum althergebrachten Dietrich und Stemmeisen.

Bisher galt die Wohnung eines Bürgers als besonders geschützter und schützenswerter Raum, weil in ihm auch der Intimbereich, seine innersten Gedanken, die Persönlichkeit des Betroffenen zugänglich sind. Im Zeitalter der Computertechnologie gehören zu diesem, wie es das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil vom Mai 2020 formulierte, „Kernbereich privater Lebensgestaltung“ auch die privaten Smartphones und Computergeräte mit ihren Daten.

Plant die Polizei heute eine Hausdurchsuchung, dann muss sie diese bei einem Staatsanwalt beantragen und dabei konkret den Beschuldigten und die ihm vorgeworfene Straftat benennen, ebenso die bei einer Durchsuchung erhofften Funde.

Der Staatsanwalt muss diesen Antrag dann dem zuständigen Ermittlungsrichter zur Abzeichnung vorlegen. Der Betroffene muss vorher unterrichtet werden, so dass er die Möglichkeit hat, bei der Durchsuchung selbst anwesend oder durch eine Person seines Vertrauens vertreten zu sein. Ausnahmen für diese Regelungen sind formal nur bei Gefahr im Verzug möglich, die im realen Leben aber von der Polizei ohne Schwierigkeiten immer deklariert werden kann.

In Zukunft aber sollen mit der Verabschiedung des Faeser-Gesetzes im Bundestag alle diese Einschränkungen zum Schutz der Privatsphäre eines Bürgers beiseite gewischt werden.

Selbst nur bei dem vagen Verdacht einer missliebigen Gesinnung sollen die Polizeibehörden heimlich in Wohnungen einbrechen können. Solche verbrecherischen Aktivitäten der Gesinnungsjustiz sind bisher den Geheimdiensten vorbehalten gewesen.

So haben das BMI und der ihm unterstellte Bundesverfassungsschutz unter seinem damaligen rechtsextremen Präsidenten Hans-Georg Maaßen die Sozialistische Gleichheitspartei (SGP) für „linksextremistisch“ erklärt. Eine Klage der SGP dagegen wehrte das BMI mit dem Argument ab, „das Streiten für eine demokratische, egalitäre, sozialistische Gesellschaft“ stehe im Widerspruch „zu den zentralen Werten des Grundgesetzes“. Gegen die SGP wie gegen jede als „linksextremistisch“ klassifizierte Organisation ist der Bundesverfassungsschutz ermächtigt, jegliche, auch verdeckte Arten von geheimdienstlicher Beobachtung wie Wohnungseinbrüche und Cyberattacken durchzuführen.

Doch dieses „Privileg“ des Bundesverfassungsschutzes und der anderen Geheimdienste soll nun fallen.

Die nach dem Zusammenbruch des Dritten Reichs als „Lehre aus dieser totalitären Diktatur“ eingeführte strikte Trennung von Polizei und Geheimdiensten ist nach Jahrzehnten der systematischen Aufweichung damit endgültig beseitigt. Das Bundeskriminalamt und die anderen Polizeibehörden der Bundesländer fungieren künftig als „Geheime Staatspolizei“, auch wenn sie diesen durch die ungeheuren Verbrechen der Gestapo belasteten Namen nicht tragen werden.

Zur Verschleierung dieser Tatsache beteuern die Bundesinnenministerin und die Verteidiger ihres Gesetzesvorhabens, die geplanten polizeilichen Durchsuchungen würden „nur im Rahmen und unter Beachtung der verfassungsmäßigen Ordnung“ durchgeführt.

Was sich hinter diesen Worthülsen versteckt, ist die Tatsache, dass das Bundesverfassungsgericht schon mehrere früher geplante Polizeigesetze gekippt hatte, so z.B. mit seinem Urteil vom Mai 2020 ein Polizeigesetz von Horst Seehofer (CSU), damals Bundesinnenminister in der von Angela Merkel geführten Großen Koalition aus CDU/CSU und SPD.

Dieses sah bereits die massenhafte Speicherung von Telekommunikationsdaten durch Online-Durchsuchungen vor, bei denen mit Unterstützung der Telekommunikationsfirmen wie der Telekom, O2 usw. über das Internet Staatstrojaner auf den Computeranlagen der Opfer implementiert werden sollten.

Das Bundesverfassungsgericht hat diese massenhafte Überwachung ausdrücklich nicht beanstandet. Aber es hat verlangt, dass der „Kernbereich der privaten Lebensgestaltung“ nicht bzw. nur unter bestimmten Umständen verletzt werden dürfe.

In Wirklichkeit bedeutet aber schon jedes Anbringen von Staatstrojanern eine Verletzung dieses Kernbereiches.

Außerdem müssten, so das Gericht, Online-Durchsuchungen von einem Richter genehmigt (außer bei „Gefahr im Verzug“) und darüber hinaus „sorgfältig protokolliert und dokumentiert“ werden. Letztere „Hürde“ ist von den Bürokräften der Polizei leicht zu nehmen, und der sogenannte „Richtervorbehalt“ ist ebenfalls kein Hindernis.

Die Einhaltung dieser mit geringem Aufwand verbundenen Formsachen steckt hinter der bedeutungsschweren juristischen Formel „im Rahmen und unter Einhaltung der verfassungsrechtlichen Regeln“. Mit anderen Worten: eine Augenwischerei.

2. Abgleich von biometrischen Polizeidaten mit Daten aus dem Internet

Die zweite bedeutende und weitreichende Erweiterung der Vollmachten des BKA besteht darin, dass die Polizeibehörden künftig die bei ihnen gespeicherten biometrischen Fotos von Personalausweisen, Pässen, Führerscheinen, Fahndungsfotos mit aus dem Internet abgesaugten und in riesigen Datenbanken gespeicherten Fotos und Videoclips abgleichen können, die zu diesem Zweck ebenfalls biometrisch vermessen werden. Dadurch kann das BKA Aufenthaltsorte, Bewegungen und Verhaltensweisen von Personen ableiten.

Dieses Vorgehen ist nach den Datenschutzgesetzen bisher nicht erlaubt, weil die Betroffenen keine Einwilligung dazu gegeben haben, dass ihre Fotos aus dem Internet verwendet, um nicht zu sagen missbraucht werden. Dieses Hindernis soll nun beseitigt werden.

Der Gesetzentwurf sieht ausdrücklich keine Erlaubnis für eine biometrische Echtzeit-Fahndung vor. Es soll also kein Abgleich von Passanten in Bahnhöfen oder großen öffentlichen Plätzen in Echtzeit mit Fahndungsdatenbanken stattfinden. Der Fokus liege vielmehr auf der nachträglichen (retrograden) Analyse von Bildmaterial, nicht auf Echtzeit-Überwachung. So beteuert es die Bundesinnenministerin immer wieder.

Doch diese definitorische Unterscheidung soll die Bevölkerung täuschen und beruhigen. Sie soll vor allem den Protesten und verfassungsrechtlichen Bedenken gegen eine allgegenwärtige Echtzeitüberwachung den Wind aus den Segeln nehmen.

Der Trick besteht darin, dass schon eine nur um Sekunden verzögerte Verarbeitung von Echtzeitdaten nach ihrer Erfassung durch Überwachungskameras an Flughäfen und Bahnhöfen eine „retrograde Datenverarbeitung“ darstellt. In Wirklichkeit kommt sie aber einer Echtzeitverwertung von Daten gleich.

3. KI-gestützte Auswertung der erfassten biometrischen Daten

Der biometrische Abgleich von den Behörden vorliegenden Fotos mit Daten aus dem Internet wird seine volle Wirkungsmacht erst durch den Einsatz von Instrumenten entfalten, die im dritten Kernbereich des geplanten BKA-Gesetzes als „erlaubt“ definiert werden:

  • Auf Künstliche Intelligenz gestützte Tools können und dürfen den BKA-Beamten ermöglichen, Aufenthaltsorte und Bewegungen von Personen, sogar komplexe Muster und Zusammenhänge von Bewegungen mehrerer Personen zu erkennen, die für Menschen nicht offensichtlich sind.
  • Auch psychische Stimmungen, charakteristische Verhaltensweisen wie z.B. die Gangart von Personen können mit solchen KI-Tools erkannt und zum Herausfiltern dieser Personen aus einem Datenmeer genutzt werden.
  • Die durch KI-Analysen gewonnen Erkenntnisse von Zusammenhängen können auch Voraussagen von Handlungen, von Zusammentreffen mit anderen Personen oder von öffentlichen Protestdemonstrationen ermöglichen.

Zur Anwendung sollen diese Fähigkeiten laut Gesetzentwurf im Kampf gegen Terrorismus und vor allem gegen Extremismus kommen.

Das Bundesverfassungsgericht hat mit seinem Urteil vom 16. Februar 2023 zum verfassungswidrigen hessischen Polizeigesetz und der Analysesoftware „HessenData“ die automatisierte, KI-gestützte Analyse von großen, aus dem Internet abgesaugten und/oder in den Datenbanken der Polizeibehörden schon vorhandenen Daten grundsätzlich für verfassungskonform erklärt, aber dafür eine Reihe von verfassungsrechtlichen Vorgaben gemacht:

  1. Eingriffsintensität: Das Gericht stuft die automatisierte Datenanalyse als besonders eingriffsintensiv ein. Je breiter und tiefer die Erkenntnisse über Personen sind, desto höher ist die Eingriffsintensität.
  2. Verhältnismäßigkeit: Die gesetzlichen Anforderungen an die Methode der Datenanalyse müssen umso höher sein, je geringer die Anforderungen an den Anlass der Analyse sind und es daher leicht zu massenhaften Datenanalysen kommen kann. Geringe Anlässe wie Parkvergehen oder Diebstahl geringwertiger Gegenstände sollen nicht zu häufig falschen Beschuldigungen führen.
  3. Zweckbindung: Die Zwecke der Datenanalyse müssen im Gesetz klar und präzise festgelegt werden.
  4. Schutz des Kernbereichs privater Lebensgestaltung: Es muss sichergestellt werden, dass keine Daten aus dem Kernbereich privater Lebensgestaltung in die Analyse einbezogen werden.
  5. Transparenz und Kontrolle: Die Methoden der Datenanalyse müssen nachvollziehbar und kontrollierbar sein. Bei KI-basierten Systemen sieht das Gericht besondere Herausforderungen hinsichtlich Nachvollziehbarkeit und Fehleranfälligkeit.
  6. Schwellenwerte: Es müssen konkrete Schwellenwerte für den Einsatz der Analysesoftware festgelegt werden, etwa hinsichtlich der Schwere der zu verhütenden Straftaten.
  7. Verfahrensrechtliche Sicherungen: Es müssen ausreichende verfahrensrechtliche Sicherungen wie Dokumentations- und Löschpflichten vorgesehen werden.

Das sind alles wohlklingende Vorschriften. Der Haken dabei ist nur, dass das Bundesverfassungsgericht keine neutrale und kompetente Instanz zur Kontrolle der Einhaltung dieser Vorschriften vorgeschrieben hat, so wie es z.B. der Datenschutzbeauftragte in Bezug auf die Einhaltung der Vorschriften zum Datenschutz ist.

Und wo keine Kontrolle, dort gibt es auch keine Einschränkungen für die Polizei bei der „gewissenhaften Ausübung ihrer Pflichten“.

Besonders hervorzuheben ist, dass für die biometrische Erfassung und KI-gestützte Analyse von persönlichen Daten von Flüchtlingen einige der obengenannten verfassungsrechtlichen Vorgaben von vornherein nicht gelten, und zwar, wie im Gesetzentwurf festgestellt wird, „aus Sicherheitsgründen“.

Flüchtlinge sind für das Bundesinnenministerium Freiwild und den Aktivitäten der Polizei schutzlos ausgeliefert. Es gibt keinerlei Gesetze in Deutschland, die die Wahrung der Grundrechte und Freiheiten von Flüchtlingen bei der Verarbeitung ihrer biometrischen Daten regeln.

Von kritischen Juristen wird die generelle Erlaubnis zur Datennutzung für Sicherheitszwecke bei Flüchtlingsdaten als Verstoß gegen den Zweckbindungsgrundsatz und das Diskriminierungsverbot wegen Staatsangehörigkeit betrachtet.

Soweit zum BKA-Ermächtigungsgesetz der Bundesinnenministerin Nancy Faeser.

„Neustrukturierung des Bundespolizeigesetzes“

Die Phantasie der Bürokraten im Bundesinnenministerium beim Erfinden von euphemistischen Namen für Gesetzesänderungen von schwerwiegender inhaltlicher Bedeutung ist grenzenlos. Mit „Neustrukturierung des Bundespolizeigesetzes“ hat dieses Gesetz wenig zu tun, vielmehr handelt es sich um ein Gesetz, das die Bundespolizei mit weitgehenden Vollmachten zur Einschränkung der Grundrechte eines Bürgers ausstattet, den sie im Visier hat.

Nancy Faeser hat dieses Gesetz bereits im November 2023 vom Bundeskabinett verabschieden lassen und anschließend im Bundestag auf den Weg gebracht.

Es sieht folgende erweiterte Vollmachten für die Telekommunikationsüberwachung durch die Bundespolizei vor:

  • Die Bundespolizei soll in Zukunft schon bei Verdacht auf „Schleuserei“ und „Extremismus“ Zugriff auf Telekommunikations-Verbindungsdaten erhalten. Dies umfasst Informationen darüber, wer mit wem telefoniert oder SMS ausgetauscht hat.
  • Unter bestimmten Umständen, vor allem „bei Gefahr im Verzug“, soll auch eine Überwachung der laufenden Telekommunikation möglich sein.
  • Die Bundespolizei wird auch die Befugnis erhalten, SIM-Karten und mobile Endgeräte zu identifizieren und zu lokalisieren.

Erlaubt sollen diese Maßnahmen nur bei „Gefahr für Leib und Leben“ sein. Außerdem ist für sie eine richterliche Zustimmung notwendig, die aber wie meist nur eine Formsache ist, lästig für die Polizei nur wegen des damit verbundenen Schreibkrams.

Eine Befugnis zur Quellen-Telekommunikationsüberwachung, also das Einschleusen von Staatstrojanern durch die Bundespolizei auf Geräte ist nicht vorgesehen, da diese Aufgabe dem BKA zukomme.

  • Neu ist für die Bundespolizei auch ihre Ermächtigung, Meldeauflagen, Platzverbote und Aufenthaltsverbote für ganze Gemeinden oder Gemeindebezirke zu verhängen. Sie soll dadurch verhindern können, dass Personen zu Großveranstaltungen oder Demonstrationen anreisen, bei denen sie nach Einschätzung der Polizei „Straftaten von erheblicher Bedeutung begehen“ könnten.
  • In Bayern, das in Sachen Polizeistaat dem Bund immer um Längen voraus ist und die Landespolizei mit diesen Vollmachten bereits seit dem 1. August bewaffnet hat, sind sogar neue Bußgeldtatbestände für Verstöße gegen Meldeauflagen eingeführt worden.
Grünenpolitiker als „demokratisches Feigenblättchen“

Bundesinnenministerin Nancy Faeser zeigt sich entschlossen, beide Gesetze, das BKA- und das Bundespolizei-Gesetz im Bundestag verabschieden zu lassen, und kann sich dabei nicht nur auf die Unterstützung der Parteien der Ampelkoalition, sondern auch auf die der oppositionellen CDU/CSU und auf die staatstragenden Parteien Die Linke und BSW sowie die faschistische AfD verlassen.

Der stellvertretende Fraktionsvorsitzende der Grünen im Bundestag, Konstantin von Notz, rechtfertigte die neuen Gesetze inklusive der Aufhebung der Trennung zwischen Polizei und Geheimdiensten bereits gegenüber dem RedaktionsNetzwerk Deutschland (RND).

Von Notz fungiert seit vielen Jahren als demokratisches Feigenblättchen der geheimdienstlichen Aufrüstung und Überwachung in Deutschland, indem er als Mitglied, seit 2021 als Vorsitzender des Parlamentarischen Kontrollgremiums (PKGr) zur „Kontrolle“ der Nachrichten und Geheimdienste „kritische“ Fragen stellt – Fragen zur Tätigkeit des Bundesamts für Verfassungsschutz (BfV), des Bundesnachrichtendienst (BND) und des Militärischem Abschirmdienst (MAD).

Alles natürlich nur unter strengster Geheimhaltung, denn dieses Gremium PKGr tagt nur hinter dicht verschlossenen Türen. Auch nach jeder Sitzung sind seine Mitglieder zu allerstrengster Geheimhaltung über das Besprochene verpflichtet. Die Herren Kontrolleure kann dadurch natürlich auch niemand kontrollieren, was für alle Beteiligten ungemein praktisch ist.

Den Einbruch der Polizei in Privatwohnungen, ohne dass eine Straftat oder ein Ermittlungsverfahren vorliegt, rechtfertigte von Notz mit dem Argument: „Wir leben in ernsten Zeiten. Da braucht die Polizei wirksame und moderne Ermittlungsbefugnisse und -mittel.“

Der Grünen-Politiker ließ offen, was genau er mit „ernsten Zeiten“ meinte. Angesichts der abstürzenden Umfragewerte für die Parteien der Ampel-Koalition – ohne dass die CDU/CSU wesentlich besser dasteht – liegt es nahe, dass er die gewaltige Opposition in der Bevölkerung gegen alle Bundestagsparteien, gegen ihre Kriegspolitik und ihre Politik des Sozialabbaus meint.

Und „modern“ kann man die „Ermittlungsmethoden“, die Faeser mit ihren Gesetzen legalisieren will, auch nicht gerade nennen. Das waren schon die Methoden der Gestapo und sind schon immer die Methoden aller Geheimdienste, aller Polizei- und Militärdiktaturen.

Polizeistaatsaufrüstung – ein internationales Phänomen

In diesem Zusammenhang ist es wichtig zu verstehen, dass die Aufrüstung zum totalitären Polizeistaat nicht eine spezifisch deutsche Erscheinung ist. Sie findet in allen kapitalistischen Staaten auf der Welt statt. Um nur zwei Beispiele zu nennen:

In Großbritannien wird seit Jahren die Rekrutierung ehemaliger Angehöriger des Militärs in die Polizei intensiviert. Vor allem aber ist die Polizei landesweit massiv mit militärischen Waffen ausgerüstet worden, ihr Einsatz gegen Protestdemonstrationen oder bei Razzien wird nach militärischen Taktiken organisiert.

Die Olympischen Spiele 2012 in London waren der größte polizeilich-militärische Sicherheitsoperation in Friedenszeiten, die in der ganzen Geschichte des Vereinigten Königreichs je durchgeführt worden ist. 13.500 Soldaten waren zum Einsatz gekommen, davon allein 5.000 zur Unterstützung der Polizei bei Wohnungs- und Gebäudedurchsuchungen. Die Royal Navy operierte in der Themse und an den Austragungsorten der Segelwettkämpfe, die Royal Air Force war in Alarmbereitschaft und an sechs Standorten in ganz London, darunter auf Wohngebäuden, waren Boden-Luft-Raketen stationiert.

Der französische Staatspräsident folgte bei den Olympischen Spielen in Paris vor wenigen Wochen diesem Beispiel und übertraf es sogar. Wie die WSWS berichtete, sind bei den Spielen mehr als 80.000 Bereitschafts- und Militärpolizisten und -soldaten auf dem Boden, im Wasser und in der Luft eingesetzt worden, unterstützt von Hubschraubern, Drohnen und Scharfschützen. Ganz Paris wurde in verschiedene Sicherheitszonen aufgeteilt, deren Grenzen nur nach scharfen Kontrollen durch Polizisten oder Soldaten passiert werden konnten. Diese Maßnahmen haben Paris in einen wahren Belagerungszustand versetzt.

Ganz offensichtlich handelte es sich in beiden Fällen um großangelegte Manöver zum Training des Polizei- und Militärapparates für den Einsatz gegen große Bevölkerungsmassen, die gegen den massiven Sozialabbau und die Kriegspolitik ihrer Regierungen protestieren und Klassenkampfmaßnahmen ergreifen.

Wie in diesen beiden großen Nachbarländern Deutschlands werden auch hier die beiden geplanten Gesetze zur massiven polizeistaatlichen Aufrüstung von Faeser mit dem „Kampf gegen den internationalen Terrorismus“ begründet. Aber wie alle Gesetze, die unter dem Vorwand des „Kampfs gegen den Rechtsextremismus“ oder des „Kampfs gegen den Terror“ verabschiedet werden und verabschiedet worden sind, richten sich auch diese letztlich gegen die Arbeiterklasse, die sich in ihrem Kampf gegen Massenentlassungen, Fabrikstilllegungen, Sozialabbau und Krieg international zusammenschließen wird.

Die Regierungen aller betroffenen Länder innerhalb und außerhalb der EU werden keine Schwierigkeiten haben, diesen internationalen Zusammenschluss und die gemeinsamen Kampfaktionen der Arbeiter als „internationalen Terrorismus“ zu deklarieren.

Doch es sind gerade die Kämpfe der Arbeiterklasse, die in der Lage sein werden, in jedem Land der herrschenden kapitalistischen Klasse und ihren Polizeistaatsmanövern einen Strich durch die Rechnung zu machen. Dazu müssen sie international koordiniert und mit einem sozialistischen Programm bewaffnet werden.

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