Ahmad Othman, Aktivist gegen den Völkermord an den Palästinensern, hat auch erfolgreich gegen die zweite gegen ihn ausgesprochene Kündigung geklagt. Am 26. März urteilte die Vorsitzende Richterin Dr. Kirchner am Arbeitsgericht Dortmund, „dass das Arbeitsverhältnis der Parteien durch die Kündigung des beklagten Landes vom 11.07.2025 nicht aufgelöst ist“. Ahmad Othman ist weiterhin Beschäftigter des Landes NRW.
Ahmad hatte sich in der Palästina Solidarität Duisburg (PSDU) engagiert, die das nordrhein-westfälische Innenministerium unter Herbert Reul (CDU) am 16. Mai 2024 verbot. Der junge IT-Fachmann war daraufhin sofort – im Juni 2024 – von seinem Arbeitgeber, dem Landesamt für Qualitätssicherung und Informationstechnologie der Lehrerausbildung (Laquila) suspendiert worden.
Mitte November erhielt er die Kündigung zum 31. Dezember 2024. Dagegen klagte er erfolgreich. Im April 2025 stellte das Dortmunder Gericht in erster Instanz die Unwirksamkeit der Kündigung fest. Daraufhin schob das Land NRW im Juli 2025 eine zweite Kündigung nach. Eine Berufung gegen die erste Kündigung zog das Land im Oktober 2025 zurück.
Ging es im ersten Prozess v. a. um die angebliche Gefahr, die von Ahmad aufgrund seiner Mitgliedschaft in der PSDU und seiner Tätigkeit als IT-Angestellter ausging, wurde letzte Woche der eigentliche Grund der Repressionen gegen ihn deutlicher: „Sie machen einfach weiter“, wie es Rechtsanwalt Christian Althaus der Kanzlei Kümmerlein ausdrückte. Was er meinte: Ahmad macht weiter auf den Völkermord in Palästina durch die israelische Regierung aufmerksam und protestiert weiter öffentlich dagegen. „Sie halten sich nicht an die Spielregeln“, warf der Anwalt dem Landesbeschäftigten vor.
Er distanziere sich „nicht von seinen politischen Standpunkten“, verbreite „Symbole von terroristischen Vereinigungen“ (gemeint ist das umgedrehte rote Dreieck als Erkennungszeichen der Hamas) sowie die Parole „From the river to the sea …“. Sein Auftritt auf einer Palästina-Konferenz in Wien sei „staatsfeindlich“.
In Wien hatte Ahmad berichtet, dass er und seine Familie „ursprünglich aus Haifa“ stammten. Deshalb warf ihm das Land NRW bei beiden Kündigungen vor, er sei ein Lügner, weil er in Syrien geboren sei. Tatsächlich waren seine Großeltern von den Israelis aus Haifa vertrieben worden und Ahmad hat ein bei der UNWRA registriertes Recht auf Rückkehr in deren Heimat, das Dorf Balad al-Sheikh bei Haifa.
Die Verteidigung des Rückkehrrechts der Palästinenser in ihre Heimat, das von der UN-Resolution 194 aus dem Jahr 1948 garantiert wird, war schon beim Verbot der PSDU als „antisemitisch“ charakterisiert worden. „Ein uneingeschränktes Rückkehrrecht palästinensischer Flüchtlinge und ihrer Nachkommen […] würde in der praktischen Umsetzung das Ende des israelischen Staates bedeuten“, schrieb 2024 das Innenministerium NRWs.
Anwalt Althaus erklärte, es sei daher „dem Land als Arbeitgeber nicht zuzumuten“, Ahmad weiter zu beschäftigen.
Erneut wird deutlich, dass es sich bei dem Versuch, Ahmad Othman aus dem Job zu drängen, um bewusste politische Repression handelt. Denn das Gericht sah auch jetzt keinen arbeitsrechtlichen Grund für eine Kündigung. Mehrmals betonte die Richterin, dass sie nicht das Verbot der PSDU oder die vermeintliche Strafbarkeit einzelner Losungen beurteile. Sie bewerte ausschließlich, ob das Verhalten des Klägers eine Kündigung rechtfertige. Ihr Urteil lautet: Nein!
In beiden Verhandlungen vor dem Arbeitsgericht Dortmund wurde offenkundig, dass Ahmad in Ausübung seiner Tätigkeit im Laquila nie Anlass zu Beschwerden gegeben hatte. Im Gegenteil, das Landesamt war mit seiner Arbeit hochzufrieden.
Sein Anwalt zog vor Gericht eine Parallele zu dem 1972 unter der Bundesregierung Willy Brandts (SPD) von Bund und Ländern verabschiedeten „Radikalenerlass“. Damals wurden Lehrer, Eisenbahner, Postboten und viele andere aus dem Öffentlichen Dienst entfernt bzw. nicht eingestellt, weil sie sich politisch links betätigt hatten.
Sowohl in der ersten als auch in der zweiten Kündigung hatte das Land NRW keinerlei konkrete Verfehlungen für die Kündigung genannt, sondern sich einzig auf das Verbot der PSDU durch dasselbe Land NRW gestützt.
Die Behauptung im ersten Verfahren, von Ahmad als IT-Fachmann gehe eine Gefahr aus, kam auch kurz im zweiten Prozess zur Sprache. Doch auf Nachfrage der Richterin, ob es dafür Anhaltspunkte gebe, musste die Personalerin des Landes einsilbig antworten: „Nein.“ Ahmad betonte einmal mehr, dass er weder die technischen Zugänge, noch den Willen und das Motiv gehabt habe, das Laquila, andere Landesbehörden oder gar das Innenministerium zu hacken, wie das Land ihm unterstelle.
Die erste Kündigung war schließlich an einem Verfahrensfehler gescheitert. Der Personalrat war nicht ordentlich angehört worden. Doch auch die zweite Kündigung zeigt, dass das Land NRW glaubt, Beschäftigte mit der „falschen politischen Haltung“, Beschäftigte, die sich nicht der „deutschen Staatsräson“ unterwerfen, einfach entlassen zu können. Die Kündigung enthielt weder einen Hinweis auf Fehlverhalten noch einen Vorwurf oder konkreten Sachverhalt.
Bereits als die PSDU verboten wurde, hatte die WSWS festgestellt, dass damit jede Kritik am israelischen Völkermord in Gaza und an der Kriegspolitik der Bundesregierung kriminalisiert werden sollte. Das Verbot sei eine „Blaupause für einen Polizeistaat“ und knüpfe „an die Unterdrückungsmethoden des Kaiserreichs und der Nazi-Diktatur an“.
Das Land NRW nutzte jede sich bietende Möglichkeit, Ahmad unter Druck zu setzen. Nachdem es seine Gehaltszahlungen eingestellt hatte, verhängte die Bundesagentur für Arbeit eine Sperrzeit, in der Ahmad keine finanzielle Unterstützung erhielt, weil das Land die erforderliche Arbeitgeberbescheinigung monatelang hinauszögerte. Als das Land diese dann nach Aufforderung des Arbeitsrichters schickte, stand darin, Ahmad sei verhaltensbedingt gekündigt worden – was nicht zutraf. Die Agentur hielt dennoch weiterhin die Leistungen zurück.
Seit dem ersten Golfkrieg 1990–1991 führen die Vereinigten Staaten ununterbrochen Krieg. Gestützt auf ein marxistisches Verständnis der Widersprüche des US- und des Weltimperialismus analysiert David North die Militärinterventionen und geopolitischen Krisen der letzten 30 Jahre.
Nach dem erstinstanzlichen Sieg wurde Ahmad dann bei der Agentur abgemeldet, aber vom Land nicht wieder eingestellt. So blieben nicht nur erneut sämtliche Zahlungen an ihn aus, sondern er verlor auch seinen Krankenversicherungsschutz. Erst Ende Juni 2025 musste die Bundesagentur einräumen, dass Ahmad zu Unrecht sanktioniert und abgemeldet worden sei. Das Arbeitslosengeld wurde ihm dennoch erst einen Monat später wieder ausgezahlt.
Als dann das Urteil des ersten Prozesses rechtskräftig war und er von der Agentur nichts mehr erhielt, zögerte das Land seine Gehaltszahlungen über vier Monate hinaus. Als diese schließlich kamen, musste Ahmad feststellen, dass er falsch in Steuerklasse VI eingestuft worden war. Deshalb schrumpfte seine Nachzahlung zusammen und er sollte sogar Steuern nachzahlen.
Weil der kleine Gerichtssaal nur 18 Zuschauer fasste, berichtete Ahmad nach dem Prozess rund doppelt so vielen Unterstützern, die vor dem Gerichtsgebäude warteten, über das Urteil und bedankte sich bei ihnen. Als er zum Schluss den Slogan „Von Dortmund bis Gaza – Yalla Intifada“ anstimmte, wurde er von der Polizei aufgegriffen und aus der Versammlung gezerrt, angeblich um seine Personalien aufzunehmen.
Die Behörden versuchen so erfolglos, Ahmad zu zermürben und zu brechen. Er ist einer von vielen, die durch Einschüchterung zum Schweigen gebracht werden sollen. Wer sich den imperialistischen Interessen Deutschlands widersetzt, wird kriminalisiert und mundtot gemacht.
Das Vorgehen gegen Ahmad und andere Gegner des Genozids in Palästina sowie der israelischen Regierung zielt darauf ab, jede Opposition gegen die Neuaufteilung der Welt unter den imperialistischen Mächten zu unterdrücken. Israel dient dabei den USA und Deutschland als militärischer Brückenkopf im rohstoffreichen und geopolitisch zentralen Nahen Osten. Der Völkermord an den Palästinensern, der aktuelle Krieg gegen den Iran und der seit Jahren andauernde Stellvertreterkrieg gegen Russland in der Ukraine sind Bestandteil derselben weltweiten Kriegsstrategie.
Die ökonomischen und geopolitischen Interessen Deutschlands sowie die wachsende Ablehnung der Politik der USA, Israels und der Bundesregierung durch die Bevölkerung bilden den Hintergrund für die harte Verfolgung von Gegnern des Genozids in Gaza. Diese Repressionen dienen zugleich als Testlauf, um die Unterdrückung der allgemeinen Opposition gegen Krieg und sozialen Kahlschlag zu erproben und vorzubereiten.
Der Stopp des Völkermords in Gaza, der Kriege im Nahen Osten und in der Ukraine erfordert die Mobilisierung der internationalen Arbeiterklasse in einem vereinten Kampf gegen den Kapitalismus – die Wurzel von Krieg und Unterdrückung. Die Repressionen gegen Kriegs- und Völkermordgegner sollen genau das verhindern. Vor diesem Hintergrund ist Ahmads erneuter juristischer Erfolg gegen das Land NRW zu begrüßen.
